Beteiligte
Betreiber (uroprime.eu): informiert, nimmt den Rückrufwunsch entgegen und leitet ihn weiter; kein Vertragspartner. Verkäufer: das Unternehmen, das anruft, den Vertrag schließt, liefert und die Nachnahme einzieht; Firma und Anschrift im Gespräch und in der Bestätigung. Verantwortliches Lebensmittelunternehmen laut Packung: RSA Group SIA, Riga.
Ablauf
- Anfrage: Vorname und Telefonnummer – eine Bitte um Rückruf, keine Bestellung.
- Anruf: zwischen 8 und 21 Uhr. Der Berater nennt vor Ihrer Zusage Preis, Menge, Lieferzeit und die Informationen nach § 4 FAGG. Mit Ihrer Zusage im Gespräch kommt der Vertrag zustande; die Bestätigung samt Rücktrittsbelehrung erhalten Sie auf einem dauerhaften Datenträger, spätestens mit der Lieferung (§ 7 Abs 3 FAGG).
- Zustellung: per Post oder Paketdienst, Zahlung per Nachnahme bei Übergabe. Keine Vorauszahlung.
Preis
39 € für eine Dose (20 Kapseln, 11,6 g), Zustellung in Österreich inklusive; Grundpreis 3.362,07 € je kg (§ 10a PrAG). Ob eine Nachnahmegebühr gesondert anfällt, nennt der Berater vor Ihrer Zusage. Lieferung nur an Adressen in Österreich.
Produkt
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der NEM-V, 20 Kapseln, Zutaten und Mengen laut Packung. Kein Arzneimittel. Maßgeblich ist die gelieferte Packung.
Rücktritt
Verbraucher können binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem sie die Ware erhalten, ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§§ 11, 12 FAGG). Ausgenommen sind versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs 1 Z 5 FAGG). Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn er darüber informiert wurde (§ 15 FAGG). Rücktrittserklärung und Muster-Formular erhalten Sie vom Verkäufer.
Gewährleistung
Für Mängel gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz (zwei Jahre ab Übergabe). Reklamationen an den Verkäufer; wir helfen mit den Kontaktdaten, falls die Bestätigung fehlt.
Streitbeilegung und Aufsicht
Bei Streitigkeiten können Verbraucher eine Schlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz anrufen (z. B. Schlichtung für Verbrauchergeschäfte); ob der Verkäufer teilnimmt, teilt er mit. Beratung: Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation. Für Lebensmittelkennzeichnung sind die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder und die AGES zuständig.
Recht
Für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich gilt österreichisches Recht (KSchG, FAGG, ABGB); zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Stand: 21.09.2026.