Was Lycopin ist
Lycopin ist ein Carotinoid, das Tomaten, Wassermelonen und rosa Grapefruits ihre rote Farbe gibt. Anders als Beta-Carotin wird es im Körper nicht zu Vitamin A umgewandelt. In der Ernährung stammt es fast ausschließlich aus Tomatenprodukten – und dort ist es aus erhitzten, mit etwas Fett zubereiteten Produkten (Sauce, Mark) besser verfügbar als aus der rohen Frucht. UroPrime deklariert 4 mg Lycopin je Tagesdosis (2 Kapseln); die Herkunft nennt die Packung nicht.
Zulassung: Lycopin als „neuartige Lebensmittelzutat“
Isoliertes Lycopin war vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittelzutat in Gebrauch – deshalb fällt es unter die Regeln für neuartige Lebensmittel. Für mehrere Herkünfte liegen Zulassungen vor: synthetisches Lycopin, Lycopin aus dem Pilz Blakeslea trispora und Lycopin-Oleoresin aus Tomaten. Sie sind in der Unionsliste der Verordnung (EU) 2017/2470 geführt, jeweils mit Verwendungsbedingungen. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt eine Höchstmenge von 15 mg Lycopin pro Tag; die Kennzeichnung muss den Stoff als „Lycopin“ ausweisen.
Die EFSA hat für Lycopin aus allen Quellen eine duldbare tägliche Aufnahme (ADI) von 0,5 mg je Kilogramm Körpergewicht abgeleitet – für einen 80-kg-Mann also 40 mg pro Tag, aus Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zusammen. 4 mg in UroPrime sind ein Zehntel davon; 15 mg wären die Obergrenze für ein Nahrungsergänzungsmittel.
Gesundheitsbezogene Angaben: alle abgelehnt
Für Lycopin wurden zahlreiche Angaben beantragt: Schutz von DNA, Proteinen und Lipiden vor oxidativer Schädigung, Schutz der Haut vor UV-Schäden, Beitrag zu einer normalen Herzfunktion, Erhaltung der Sehkraft. Die EFSA hat 2011 für alle geprüften Angaben festgestellt, dass ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang nicht belegt ist. In der Unionsliste zugelassener Angaben (Verordnung (EU) Nr. 432/2012) kommt Lycopin deshalb nicht vor – und was in Verkaufstexten über Lycopin und „Prostata“ zu lesen ist, hat keine zugelassene Grundlage.
Für die Produktseite von UroPrime heißt das: Lycopin steht mit Menge in der Tabelle, sonst nichts. Das ist nicht Vorsicht, sondern Rechtslage.
4 mg neben der Tomate
| Quelle | Menge | Lycopin (grob) |
|---|---|---|
| Rohe Tomate | 100 g | ≈ 3 mg |
| Tomatenmark | 1 Esslöffel (≈ 15 g) | ≈ 4 mg |
| Tomatensauce / passierte Tomaten | 100 g | ≈ 10–15 mg |
| Ketchup | 1 Esslöffel | ≈ 2 mg |
| Wassermelone | 100 g | ≈ 4–5 mg |
| UroPrime, Tagesdosis | 2 Kapseln | 4 mg (laut Packung) |
Die Werte schwanken je nach Sorte, Reife und Verarbeitung erheblich; sie zeigen die Größenordnung. Ein Esslöffel Tomatenmark liefert etwa so viel Lycopin wie die Tagesdosis UroPrime – wer regelmäßig Tomatenprodukte isst, nimmt bereits ein Vielfaches der 4 mg auf. Das ist weder ein Argument für noch gegen die Kapsel; es ordnet die Zahl ein.
Was auf der Packung stehen muss – und was fehlt
Die Unionsliste verlangt die Bezeichnung „Lycopin“ in der Zutatenliste; UroPrime erfüllt das. Nicht verpflichtend, aber für Käufer interessant wäre die Herkunft (Tomate, Blakeslea trispora, synthetisch). Diese Angabe fehlt auf der Packung, weshalb wir sie nicht ergänzen. Eine Anfrage an das verantwortliche Unternehmen kann das klären.
Zuständigkeiten in Österreich
Nahrungsergänzungsmittel werden vor dem Inverkehrbringen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeldet (NEM-V). Die Kontrolle der Kennzeichnung – auch, ob eine neuartige Zutat zulässig verwendet wird – liegt bei den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder, die fachliche Untersuchung bei der AGES. Wer bei einem Produkt eine unzulässige Angabe vermutet, kann sich an die Lebensmittelaufsicht seines Bundeslandes wenden.
Für Käufer in Kürze
- Lycopin in Kapseln ist zugelassen, mit Obergrenze 15 mg/Tag; 4 mg liegen weit darunter.
- Es gibt keine zugelassene Gesundheitsangabe zu Lycopin – Werbeaussagen dazu sind unzulässig.
- Tomatenprodukte liefern Lycopin in vergleichbarer oder höherer Menge.
- Die Herkunft des Lycopins in UroPrime ist auf der Packung nicht angegeben.
Quellen
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 – Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel, Einträge „Lycopin“ (EUR-Lex, konsolidiert)
- EFSA (2011): Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to lycopene, EFSA Journal 9(4):2031
- EFSA (2008): Scientific Opinion on the use of lycopene as a food colour (ADI 0,5 mg/kg), EFSA Journal 674
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Unionsliste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben (EUR-Lex)
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformation, Anhang XIII Referenzwerte (EUR-Lex)
- Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel (EUR-Lex)
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEM-V), RIS – Bundesrecht konsolidiert
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), RIS
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), RIS
- AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: Nahrungsergänzungsmittel
- EuGH, Urteil vom 30.04.2025, C-386/23 – Angaben zu pflanzlichen Stoffen (curia.europa.eu)
- EFSA (2023): Tolerable upper intake level for selenium, EFSA Journal 21(1):7704